Info

(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem Geschäftsführer und dem Hauptkassierer.
(2) Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich nach außen (§ 26 BGB).
(3) Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Vorstandes sind:
a) Sport
b) Finanzen und Verwaltung
c) Liegenschaften, Vermögen.
Der Vorstand regelt im Rahmen seiner Gesamtaufgaben die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche seiner Mitglieder selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung.
(4) Die Vorstandsmitglieder werden einzeln von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Im Jahr 2003 werden der 2. Vorsitzende und der Hauptkassierer für ein Jahr und der Geschäftsführer für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
(5) Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins nach innen und außen. Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnungen einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf, auftragsbezogen, für einzelne Projekte oder befristet, insbesondere Vertreter nach § 30 BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsordnung zu übertragen.
(6) Der Vorstand kann haupt- und nebenamtliches Personal anstellen.
(7) Der Vorstand ist befugt, an Stelle der anderen Vereinsorgane dringliche Anordnungen zu treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem zuständigen Organ in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben und gegebenenfalls eine Dringlichkeitssitzung der betroffenen Organe zur Unterrichtung einzuberufen.
(8) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Vereinsrates Mitglieder der Vereinsorgane, die gegen die Satzung verstoßen oder in sonstiger Weise den Interessen des Vereins zuwiderhandeln oder den Verein schädigen, ihres Amtes entheben. Ausgeschlossen davon sind die Vorstandsmitglieder. Vor Ausspruch einer solchen Maßnahme ist dem Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. Dem Betroffenen steht gegen seine Amtsenthebung die Möglichkeit der Beschwerde zu. Diese ist schriftlich und innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung (Zustellung) beim Geschäftsführer einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die Jahreshauptversammlung.

Vorstand

1. Vorsitzender

Heinz-Josef Thesing
Marienstr. 48
46359 Heiden
Telefon (Verein): 02867-9190
Mail: hj.thesing@viktoria-heiden.de
 

Geschäftsführer

Stefan Sühling
Sölling 4 b
46359 Heiden
Mail: s.suehling@viktoria-heiden.de
 

Kassierer

Christian Ostgathe
Buchenstraße 41a
46359 Heiden
Mail: c.ostgathe@viktoria-heiden.de
 

2. Vorsitzender

Peter Flegel
Kreuzweg 8 a
46359 Heiden
Mail: p.flegel@viktoria-heiden.de
 

F.C. Viktoria Heiden e.V. 1921, Postfach 1210, 46359 Heiden