(1) Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, einem Stellvertreter, dem
Geschäftsführer und dem Hauptkassierer.
(2) Je zwei dieser Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und
außergerichtlich nach außen (§ 26 BGB).
(3) Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Vorstandes sind:
a) Sport
b) Finanzen und Verwaltung
c) Liegenschaften, Vermögen.
Der Vorstand regelt im Rahmen seiner Gesamtaufgaben die Aufgaben- und
Verantwortungsbereiche seiner Mitglieder selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung.
(4) Die Vorstandsmitglieder werden einzeln von der Jahreshauptversammlung auf die Dauer
von drei Jahren gewählt. Im Jahr 2003 werden der 2. Vorsitzende und der Hauptkassierer
für ein Jahr und der Geschäftsführer für zwei Jahre gewählt. Die Mitglieder des
Vorstandes bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.
(5) Dem Vorstand obliegt die Leitung und Verwaltung des Vereins nach innen und außen. Er
ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung oder Ordnungen einem
anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Der Vorstand ist berechtigt, bei Bedarf,
auftragsbezogen, für einzelne Projekte oder befristet, insbesondere Vertreter nach § 30
BGB zu bestellen und diesen die damit verbundene Vertretung und Geschäftsordnung zu
übertragen.
(6) Der Vorstand kann haupt- und nebenamtliches Personal anstellen.
(7) Der Vorstand ist befugt, an Stelle der anderen Vereinsorgane dringliche Anordnungen zu
treffen und unaufschiebbare Geschäfte zu besorgen. Hiervon hat er dem zuständigen
Organ in der nächsten Sitzung Kenntnis zu geben und gegebenenfalls eine
Dringlichkeitssitzung der betroffenen Organe zur Unterrichtung einzuberufen.
(8) Der Vorstand kann mit Zustimmung des Vereinsrates Mitglieder der Vereinsorgane, die
gegen die Satzung verstoßen oder in sonstiger Weise den Interessen des Vereins
zuwiderhandeln oder den Verein schädigen, ihres Amtes entheben. Ausgeschlossen davon
sind die Vorstandsmitglieder. Vor Ausspruch einer solchen Maßnahme ist dem
Betroffenen rechtliches Gehör zu gewähren. Dem Betroffenen steht gegen seine
Amtsenthebung die Möglichkeit der Beschwerde zu. Diese ist schriftlich und innerhalb
von zwei Wochen nach der Bekanntgabe der Entscheidung (Zustellung) beim
Geschäftsführer einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die
Jahreshauptversammlung.
Heinz-Josef Thesing
Marienstr. 48
46359 Heiden
Telefon (Verein): 02867-9190
Mail: hj.thesing@viktoria-heiden.de
Stefan Sühling
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Christian Ostgathe
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Peter Flegel
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